Den nächsten Besuchskontakt konnte ich nicht verhindern, wir hätten keine rechtliche Grundlage, wurde uns gesagt. Eine Anzeige gegen den Vater würde Jungfer in die Mühlen der Justiz bringen und sie würde daran zerbrechen. Da zeitnah ein neues Hilfeplangespräch stattfand, hat man die Besuchskontakte gekürzt, sie fanden nun einmal im Monat am Samstag statt, ohne Übernachtung. Jungfer selbst hat über diesen Vorfall nie wieder gesprochen, aber sie hat sich anders gegen die Besuchskontakte gewehrt.
Regelmäßig brach der Vater den Besuchskontakt ab. Regelmäßig erbrach sie sich beim Vater oder bekam hohes Fieber. Es war, als wehrte sie sich innerlich gegen die Besuche. Gesagt hat sie es nie, dass sie nicht zum Vater wollte, sie hat es anders ausgedrückt. Fast ein dreiviertel Jahr musste sie ihn noch besuchen, bis sie dann im Februar so krank wurde, dass sie eine Woche hoch fieberte, wieder nach einem Besuchskontakt. Sie hatte sonst keinerlei Symptome, nur extrem hohes Fieber. So schnell, wie es hoch ging, war es auch wieder verschwunden.
Im März stand ein neues Hilfeplangespräch an. Die für uns zuständige Sozialarbeiterin war für längere Zeit erkrankt und so lernte ich ihre Vertretung kennen. Als ich ihr schilderte, was nach den Besuchskontakten passierte, ordnete sie eine sofortige Umgangssperre an. Sie hatte die Schwere der Situation erkannt. Der Vater hat diese Maßnahme zur Kenntnis genommen und nur wenig dagegen interveniert. Er wäre sonst mit einer Anzeige konfrontiert worden.
Ein halbes Jahr früher wurde das Gericht von dem Vorfall während des Besuchskontaktes informiert. Die Eltern hatten die Scheidung eingereicht und das Sorgerecht beantragt, welches noch beim Jugendamt lag. Dafür bedurfte es wieder eines Gutachtens, das Zweite in einem Jahr. Der Vorwurf des Missbrauchs wurde soweit mir bekannt wurde, nie thematisiert, obwohl der Verdacht allen Beteiligten bekannt war. Als ich einmal in den Raum stellte, dass die siebenjährige Tochter noch beim Vater wohnte, bekam ich zur Antwort, sie hätten die Situation im Team besprochen, sie sähen derzeit keinen Handlungsbedarf, „die Grundversorgung“ sei gesichert (diesen Satz habe ich mir extra aufgeschrieben). Der Richter sah das anders und hat das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Schwester der Mutter zugesprochen. Diese hatte im Laufe des Jahres einen neuen Mann kennengelernt und ihr Leben grundlegend geändert.
Zur Begutachtung von Jungfer im Herbst konnte ich ein gutes und wichtiges Gespräch mit der Mutter führen, während Jungfers Vater mit seiner kleinen Tochter versuchte die Gutachterin davon zu überzeugen, dass er ein liebender Vater sei. Die Mutter selbst ist aufgewachsen unter einfachsten Verhältnissen. Mit einem Alkoholiker als Vater und einer Mutter, die dem nichts entgegenzusetzen hatte. So lernte sie schon mit Siebzehn, den zehn Jahre älteren Mann kennen, den sie dann auch heiratete, aus Angst keinen mehr abzubekommen, erwähnte sie noch. Sie fand sich äußerlich einfach unattraktiv. Obwohl sie um sein Alkoholproblem wusste, nahm sie doch seine Sucht in Kauf. Aber wenn man mit diesen Umständen aufgewachsen ist, hält man es sehr wahrscheinlich für normal. Es dauerte nicht lange, da wurde ihre erste Tochter geboren. Ihr Mann war auf Montage und sie als junge Mutter alleine mit dem Kind völlig überfordert. Wenn dann der Mann nach Hause kam, erwarteten sie Demütigungen und Schläge. So hat er sie einmal dermaßen in den Hintern getreten, dass es ihr den Steiß brach. Trotz der schlechten Ehe gebar sie noch zwei Kinder, unsere kleine Jungfer und ihren ein Jahr jüngeren Bruder. Unsere Jungfer war von Geburt an ein Schreikind. Augenscheinlich wehrte sich damals schon ihr doch gut funktionierendes Unterbewusstsein gegen diese fürchterlichen Lebensumstände. Kinder lieben ihre Eltern, bedingungslos, wenn sie auf die Welt kommen. Sie können sich aber nicht wehren, gegen die Lebensführung ihrer Eltern, außerdem wissen sie ja nicht, dass ihr Leben nicht „optimal“ verläuft, da sie nie was anderes kennengelernt haben. Wie schon die Mutter ihr Leben für „normal“ hielt, so ist es auch für die Kinder normal in einer verdreckten Wohnung zu leben, sich mit den Geschwistern ein Bett zu teilen und um das Essen zu kämpfen, allein gelassen und eingeschlossen zu werden, sexuelle Praktiken der Eltern zu erleben. Für sie ist das ihr „normales“ Leben. Nur das Unterbewusstsein signalisiert, hier ist etwas nicht „normal“. Als Säugling und Kleinkind hat sie es mit Schreien versucht und bei dem Missbrauch durch den Vater mit physischen Symptomen, Brechreiz und hohes Fieber. Sie konnte nicht sagen, sie will nicht mehr zu ihrem Vater, denn sie liebt ihn und hat sich auch immer gefreut, wenn er sie abgeholt hat. Mir zerriss es das Herz, wenn ich sie wider Guten Gewissens, in seine Obhut gab. Ihm gegenüber musste ich mich zusammenreißen, ich konnte nicht mehr freundlich sein. Er hat den Vorwurf des Jugendamtes erst bestritten und dann ignoriert. Er ist jedoch nie vor Gericht gezogen, um sich das Besuchsrecht zu erkämpfen. Einerseits ist es für mich wie ein Schuldeingeständnis, andererseits war es gut für die kleine Jungfer, nicht diesen Justizmühlen ausgesetzt zu werden. Obwohl sie durch die gerichtlichen Auseinandersetzungen der Eltern sowieso schon mittendrin steckte und jährlichen Begutachtungen ausgesetzt war. Gäbe es da noch Steigerungsstufen?
Nachdem nun die Besuchskontakte mit dem Vater endgültig gestrichen wurden, wollte nun die Mutter regen Gebrauch davon machen, um ihre Tochter wieder zu bekommen. Die ersten beiden Jahre nahm sie diese Kontakte nur sehr sparsam war, sehr zum Leidwesen der kleinen Jungfer. Die Mutter beklagte dann immer, dass sich das Kind beim Abschied so schwer von ihr trennen wolle. Ich erklärte ihr dann, dass es daran liegt, dass sie nie weiß, wann sie sie wiedersieht. Eine Gewissheit und Regelmäßigkeit wäre da sehr hilfreich. Das fand sie einleuchtend und im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchte sie sich zu bemühen, was leider nicht so richtig klappen wollte. Immerhin rief sie an, wenn es nicht klappte oder sie erklärte in einem späteren Telefongespräch, warum sie es vergessen hatte.
Wenn der Kontakt aber doch zustande kam, berichtete Jungfer überschwänglich von dem tollen Fernsehprogramm, dass man vor dem Fernseher essen darf, es gab Pommes und Cola, dass ihre Schwester in ihrem Zimmer ein eigenes Fach nur mit Süßigkeiten hat und dass sie wunderbar zusammen Barbie gespielt haben und nächsten Sonnabend holt sie die Mama wieder ab.
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